Grabpatenschaft
Mit einer Grabpatenschaft besteht die vielleicht etwas ungewöhnliche Möglichkeit, die historischen Grabmale zu retten. Die Patin/der Pate übernimmt die Kosten für die Restaurierung und Sicherung eines historischen Grabmals und erhält dafür das Nutzungsrecht, d.h. sich oder die Angehörigen hier beisetzen zu lassen. Das Grab selbst erhalten Sie kostenlos und Gebühren fallen erst bei einer Beisetzung an. Wie üblich, beträgt das Nutzungsrecht 20 Jahre, beginnend mit dem Tag der Beisetzung und kann danach verlängert werden. Entsprechende Patenschaftsverträge können mit der Friedhofsverwaltung abgeschlossen werden.
Zum Thema Grabpatenschaften möchten wir auch das "Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz" zitieren: "Voraussetzung [...] ist die Bereitschaft, Aufbauten und Flächen einer Grabstelle, an der kein Nutzungsrecht mehr besteht, in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege instand zu setzen. Als Gegenleistung gewährt der Friedhofsträger ein Anwartsrecht auf die entsprechende Grabstätte. Nutzungsgebühren fallen erst an, wenn tatsächlich bestattet wird. Begünstigt wird dieses Modell durch steuerliche Anreize. Die Voraussetzung für eine erhöhte Abschreibung der Restaurierungsmaßnahmen sind dann gegeben, wenn: 1. die Grabstätte formell unter Denkmalschutz steht 2. die Arbeiten vor Beginn mit der Denkmalbehörde abgestimmt sind 3. der Auftraggeber Eigentümer der Grabaufbauten ist"
Derzeit arbeiten wir daran, eine Liste von Grabmalen für Grabpatenschaften zu erstellen. Diese Liste soll den ungefähren Kostenaufwand für die jeweiligen Restaurierungen beinhalten, aber auch der Denkmalpflege entsprechende Gestaltungsvorschläge z.B. für die Anbringung von Tafeln neuer Verstorbener.
Wenn Sie über eine Grabpatenschaft nachdenken, helfen wir Ihnen gern bei der Auswahl des Grabmals und Umsetzung ihrer Ideen. Da wir eng mit der Denkmalpflege zusammenarbeiten, können Entscheidungen schneller und unkomplizierter getroffen werden.
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